Warenzeichen |
Alle für Dritte geschützte Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenzeichen,
eingetragene Warenzeichen usw. werden anerkannt. Das Fehlen einer entsprechenden
Kennzeichnung auf den Web-Seiten bedeutet nicht, dass es sich um einen
freien Namen im Sinne der Waren- und Markenzeichengesetzgebung handelt.
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Erklärung |
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht
Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die
Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so
das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von
diesen Inhalten distanziert:
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Ich habe auf meiner Web-Site
viele Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links
gilt: Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich keinerlei Einfluss auf
die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten
habe.
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Deshalb distanziere ich mich
hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller aufgeführten Seiten und
mache mir ihre Inhalte nicht zueigen.
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Diese Erklärung gilt für
alle auf meiner Web-Site ausgebrachten Links.
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